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» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

[quote][i]Original von tumari[/i] Die GbR- wurde doch bei Anmeldung auch durch die Gesellschafter angemeldet. [/quote]

Nein, wurde sie nicht.
Die GbR wurde überhaupt nicht angemeldet.
Angemeldet wurden die einzelnen Gesellschafter.

Wenn eine GbR aufgelöst wird, ist das an sich kein anzeigepflichtiger Sachverhalt (siehe § 14 Abs. 1 GewO).
Es könnten auch alle bisherigen Gesellschafter das Gewerbe jeweils als Einzelunternehmer weiterführen. Dann wäre überhaupt keine Gewerbeanzeige notwendig (es sein denn, es ändert sich zugleich die Tätigkeit oder der Betriebssitz wird verlegt).
Gesellschafter, die aus der GbR ausscheiden und das Gewerbe aufgeben, müssen eine Gewerbeabmeldung vornehmen. Ein Gesellschafter, der das Gewerbe als Einzelunternehmen fortführt, muss keine Gewerbeanzeige erstatten (sofern sich sonst nichts ändert).
Eine Änderung der Rechtsform läge z. B. vor bei der Umwandlung einer GmbH in eine AG. Sofern die Gewerbetreibenden (= Gesellschafter) natürliche Personen sind, können sie ihre Rechtsform nicht ändern.



Gepostet am 03.12.2013 um 13:50 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86784#post86784


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