Forum-Gewerberecht

» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Was hat es denn mit der Kommentierung auf sich, welche besagt, dass grundsätzlich bei einer Personengesellschaft jeder persönlich haftender Gesellschafter die Anzeigepflicht nach § 14 GewO hat. Die GbR- wurde doch bei Anmeldung auch durch die Gesellschafter angemeldet.
Wie verhaltet ihr Euch denn in meinem konkreten Fall? Von drei Gesellschafter hat sich einer ordnungsgemäß abgemeldet. Ich habe schriftliche Aussagen hier vorliegen, dass die GbR zum Ende 2012 aufgelöst wurde. Somit besteht keine GbR mehr, doch weder kommt der jenige vorbei um das Gewerbe als Gesellschafteraustritt abzumelden, noch kommt der andere um zu sagen, dass er das in Zukunft alleine ausübt und somit sich doch auch die Haftung ändert? Sorry wenn ich nerve, aber hier wurde das Jahrelang so gehandhabt. Denn mir wurde immer gesagt, dass die Änderung der Rechtsform anzeigepflichtig sei, und das durch die geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR. So, wie die Anzeigepflicht bei einer GmbH & Co. KG z.B. die zuständige GmbH als geschäftsführende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG hat.



Gepostet am 03.12.2013 um 13:32 von:
Benutzer: tumari
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