Forum-Gewerberecht

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Hallo,

„die GbR“ ist gewerberechtlich nicht relevant.
Gewerbetreibende sind nur Personen (natürliche und juristische), aber nicht Personengesellschaften. Deshalb kann auch niemand für eine GbR eine Gewerbeanzeige erstatten, sondern nur für sich selbst.
Ob einzelne Personen durch einen Gesellschaftsvertrag miteinander verbunden sind, ist vordergründig eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Für die Gewerbebehörde ist es als „Zusatzinformation“ nützlich, aber der Abschluss oder die Auflösung eines Gesellschaftsvertrages sind keine nach § 14 GewO anzeigepflichtigen Tatbestände. Diese sind im Gesetz abschließend genannt.



Gepostet am 03.12.2013 um 12:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86777#post86777


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