Forum-Gewerberecht

» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Es ist richtig, das jeder für sich ein Gewerbe angemeldet hat, jedoch als Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft). Wie kann es denn sein, dass ein Gewerbetreibender, der tatsächlich das Gewerbe nicht mehr als GbR ausübt sondern als Einzelgewerbetreibender sein Gewerbe bei uns nicht ummelden muss? Bleibt es so wie jetzt, habe ich eine GbR gemeldet mit zwei Personen was nicht der Wahrheit entspricht und der jenige, der noch mit drin steht haftet doch voll für Firmenschulden auch mit Privatvermögen mit. Das die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat habe ich nachgelesen, jedoch ist doch nach der Kommentierung Landmann/Rohmer § 14 Rnd 55 jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig?
Ich stehe voll auf dem Schlauch irgendwie  verwirrt  



Gepostet am 03.12.2013 um 12:30 von:
Benutzer: tumari
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86776#post86776


Beitrags-Print by Breuer76