Forum-Gewerberecht

» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Hallo aus Bad Fallingbostel,
eine GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass nicht die GbR als solche anzuzeigene ist, sondern jeder Gesellschafter (es können beiliebeig viele sein) meldet für sich als Einzelgewerbetreibender an und/oder ab. Das Gewerbeamt sollte m.E. dann lediglich intern vermerken "ials GbR mit...".

Scheidet ein Gesellschfter aus, meldet er sein Einzelgewerbe ab und das Gewerbeamt ändert seinen internen Vermerk entsprechend.

Die Gründung oder Auflösung einer GbR ist kein meldepflichtiger Tatbestand.

Demnach müßte jeder, der weiterhin gewerblich tätig ist, sein Gewerbe angemeldet haben.

Regina Runge



Gepostet am 03.12.2013 um 12:12 von:
Benutzer: Runge
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