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Hallo zusammen, der Beitrag ist zwar schon was älter, jedoch habe ich hier so ein Fall und komme nicht weiter. Zudem muss ich feststellen, dass ich hier Jahrelang etwas eventuell nicht richtig gemacht habe?
Für mich ist es immer so gewesen, dass wenn eine GBR aus zwei Personen bestand und einer austritt, ich dann immer verlangt habe, dass die GbR durch beide Gesellschafter abgemeldet wird. Wenn einer das Gewerbe alleine weiter ausüben wollte, musste dieser eine Neue Anzeige erstatten, als Gewerbetreibender mit Grund Änderung der Rechtsform.
Habe nun hier einen ganz besonderen Fall.
Eine GbR die aus Drei Gesellschaftern bestand. Mir wurde durch einen der Drei Gesellschafter mittgeteilt, dass die GbR seit mindestens Ende 2012 aufgelöst wurde. Diesbezüglich hat er mir sogar Schriftstücke vorlegen können, indem ein anderer Gesellschafter schriftlich den beiden anderen mitteilt, er habe das Gewerbe als GbR für alle abgemeldet habe und nun seit 01.01.2013 als Einzelgewerbetreibender weiter ausübt. Was er natürlich nicht getan hat.
Einer von denen war hier vorstellig und hat den Gesellschafteraustritt vorgenommen. Die anderen zweien habe ich schriftlich aufgefordert. Der zweite von denen rief mich daraufhin an und bestätigte mir telefonisch, dass die GbR NICHT zu zweit fortgeführt wird. Kam jedoch der Aufforderung zur Abmeldung nicht nach. Auch der andere Gesellschafter, welcher angeblich das Gewerbe alleine ausübt (auch durch Internetwerbung erkennbar), kommt der Aufforderung zur Abmeldung der GbR nicht nach und leistet keine Anmeldung als Einzelgewerbetreibender. Behauptet jedoch entgegen der hier vorliegenden Schriftstücke und Aussagen der anderen zwei Gesellschaftern, nun in einem Schreiben, dass das Gewerbe weiterhin als GbR ausgeübt wird. Ich möchte nun per Ordnungsverfügung den einen Gesellschafter nur zur Abmeldung der GbR bringen und den anderen zur Abmeldung der GbR und Anmeldung des Einzelgewerbetreibenden bringen. Doch nach all den Aussagen hier bin ich mir gar nicht mehr sicher :-( Dennoch ist für mich Fakt, dass die Änderung der Rechtsform GbR in Einzelgewerbe zu der Anzeigepflicht des Gewerbetreibenden gehört!!!???!!!



Gepostet am 03.12.2013 um 11:03 von:
Benutzer: tumari
Der Original-Beitrag :
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