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» Spielhallen nach neuer Konzession. «

[quote][i]Original von rosebud[/i]
@ gmg :

Aber was machen die mit ihren bestehenden Mehrfachkonzessionen ?
Rückbau auf 1 Konzession ?
Wie werden die Restflächen zukünftig genutzt ?

grüsse[/quote]

Die prüfen die Rechtslage...
(sprich das jeweilige Landesspielhallengesetz).

Dann die Übergangsregelungen in den jeweiligen Landesspielhallengesetzen...

Dann wird man sich die jeweilige Erlaßlage ansehen....
Und schlußendlich überprüfen, ob und wie man wg. Bestandsschutz oder so klagen kann oder will...

[U]Und die Formulierung:[/U]
Die für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 24 zuständigen Behörden können nach Ablauf des in Satz 2 bestimmten Zeitraums eine Befreiung von der Erfüllung einzelner Anforderungen des § 24 Abs. 2 sowie § 25 für einen angemessenen Zeitraum zulassen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist.......
[U]lässt ahnen, was passieren könnte......[/U]

Grüße



Gepostet am 02.12.2013 um 15:25 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86759#post86759


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