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» Spielhallen nach neuer Konzession. «

[quote][i]Original von petergaukler[/i]
hallo,

wie sieht es eigentlich aus ,
wenn 5 spielhallen in weniger als 500 meter zueinander bis jetzt betrieben
werden ?

1x 1 konzession
1x1 konzession
1x3 konzessionen

alles alte konzessionen

und alle hallen sind von schulen keine 200 meter entfernt !

im moment gilt noch bestandsschutz bis 2017 und danach -wer bekommt

eine weitere genehmigung ?

land baden württemberg


hi,

wer nach 2017 eine Genehmigung nach "neuer" Rechtslage bekommt, das wissen die Götter.
Die Behörden müssen in den nächsten 3 Jahren darüber nachdenken, welchem der Betreiber sie ab dem 1.7.2017 ermessensfehlerfrei eine Erlaubnis nach dem Landesglückspielgesetz erteilen und welchem nicht.

Die Schulen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle, da diese Regelung nur bei Neuansiedlungen gilt.


@ gmg :

Aber was machen die mit ihren bestehenden Mehrfachkonzessionen ?

Rückbau auf 1 Konzession ?

Wie werden die Restflächen zukünftig genutzt ?


grüsse



Gepostet am 01.12.2013 um 09:41 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86747#post86747


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