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» Gewerbeummeldung § 34 c nach § 34 f GewO «

Hallo,

ich sehe das auch wie Kollegin Kewi. Wenn in der Gewerbe-Anmeldung z.B. nur allgemein eingetragen ist, "Vermittlung von Kapitalanlagen", oder "Vermittlung von Investmentanteilen" oder ähnliches ohne Zusatz "§ 34 c GewO", halte ich eine Gewerbe-Ummeldung für nicht notwendig. Ist der Zusatz "§ 34 c GewO" als Textbestandteil enthalten, könnte derjenige angeschrieben werden, ob er nicht freiwillig zur Klarstellung eine Gewerbe-Ummeldung erstatten möchte.

Gruß
HBinder



Gepostet am 28.11.2013 um 08:10 von:
Benutzer: HBinder
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