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» Gewerbeummeldung § 34 c nach § 34 f GewO «
Hallo
,
wir haben einen Teil der Finanzanlagevermittler angeschrieben.
Es kommt halt ganz darauf an, wie die die Formulierung der gewerblichen Tätigkeit lautet und was Bestandteil der Erlaubnis ist.
In einigen Fällen z.B. wurde seinerzeit die Erlaubnis gem. § 34c GewO nur für den Bereich der Finanzanlagevermittlung erteilt. Laut Gewerberegister wurden dann "Tatigkeiten im Rahmen der Erlaubnis gem. § 34c GewO" angemeldet.
Also wird entweder die Vorlage der Erlaubnis gem. § 34f GewO erforderlich, oder aber eine Gewerbeabmeldung. Über den alten § 34c GewO kann ja nicht mehr die Finanzanlagevermittlung betrieben werden.
Viele Grüße
Gepostet am 27.11.2013 um 15:33 von:
Benutzer: Frau Gelb
Der Original-Beitrag :
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