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» Gewerbeummeldung § 34 c nach § 34 f GewO «

Kann mir jemand sagen, ob die Tätigkeit nach § 34 f GewO eine Tätigkeitsveränderung ist, wenn vorher eine Maklertätigkeit nach § 34 c GewO ausgeübt wurde. Im Prinzip hat sich ja die Tätigkeit nicht geändert, sondern nur die Rechtsgrundlage.

Werden in diesem Fall die Gewerbetreibenden zur Ummeldung aufgefordert oder wird das von Amts wegen erledigt?

Viele Grüße aus Niedersachsen.



Gepostet am 27.11.2013 um 13:07 von:
Benutzer: Hintz
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