Forum-Gewerberecht

» Häusermakler ohne Erlaubnis ist bei Fa. angestellt und legt aggressives Verhalten an den Tag «

 Moin   aus Rheinhessen,
habe ich das korrekt verstanden - der Herr in der Gemeinde B rechnet seine Maklertätigkeit über die Firma ab und stellt die "Dienstleistung" der Firma seiner Frau in Rechnung?
Falls dem so ist wäre doch noch einmal zu prüfen, ob hier die selbständige Ausübung eines nach § 34 c GewO erlaubnispflichtigen Gewerbes vorliegt, obwohl er diese nicht ordnungsgemäß angezeigt hat und überdies nicht über die erforderliche, gewerberechtliche Erlaubnis verfügt.
Ggf. wäre zu prüfen ob hier weitere Informationen im Wege der Nachschau ermittelt werden könnten.



Gepostet am 21.11.2013 um 12:59 von:
Benutzer: Rheinhesse
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