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» Häusermakler ohne Erlaubnis ist bei Fa. angestellt und legt aggressives Verhalten an den Tag «

Hallo,

wenn er als Makler angestellt ist, benötigt er keine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Und auch sonst sehe ich diesbezüglich keine Handhabe.

Wenn er selbst auch noch eine Firma hat, würde ich bei dem von Ihnen bereits ermittelten Sachverhalt ein Gewerbeuntersagungsverfahren bzgl. seiner eigenen Selbständigkeit einleiten. Vielleicht ergeben sich dabei auch noch Steuerrückstände, etc. Aber selbst ohne diese würden die Einträge im Führungszeugnis und die Abgabe der EV für eine Untersagung ausreichen. So kann man seinem Geschäftsgebaren zumindest, was den selbständigen Teil betrifft, doch noch beikommen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 20.11.2013 um 14:08 von:
Benutzer: HBinder
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