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» Schulkantine - unselbstst. Zweigsteller einer Cateringfirma? «

Wird die Verpflegung im Namen und auf Rechnung der Firma durchgeführt, dann Gewerbe = Zweigniederlassung.
Ansonsten: Annextätigkeit der Schuke, kein Gewerbe.



Gepostet am 18.11.2013 um 09:29 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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