Forum-Gewerberecht

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Liebe Leser,

Wie man hier schon vermuten kann, geht es nicht nur um den Vollzug eines Gesetzes, sondern um die Verwirklichung der Berufsfreiheit. Der Meisterzwang, niemand hat hier übrigens etwas gegen den Meisterbrief, schränkt die Berufsfreiheit ein und ist nach Meinung der Kritiker mit der aktuellen und auch nach der Reglemnitierungsbegründung von 1953-2004 weder zeitgemäß noch verbraucherfreundlich. noch verhältnismäßig.

Als Verbraucher kann ich selbst entscheiden, ob ich mir meine Haare vom Meister schneiden lasse oder eben nicht. Das ist in Deutschland, als fast letztes Land in Europa nicht möglich. Ich muss zum Meister.

Deswegen hat auch die EU Kommision für Binnenmarkt, den Meisterzwang kritisiert:
"(16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren
Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein
Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug
auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte
Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln
und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern." (...)

Brüssel, den 29.5.2013


Wie soviele Gesetze und Regelungen werden sich auch die Handwerksordnung der Dienstlesitungsfreiheit unterordnen müssen, oder Deutschland tritt aus der EU aus.


Die HWO wurde vom Bundesverfassungsgericht (1961) nur als mit dem Grundgesetz vereinbar gesehen, wenn das Gesetz grißherzig ausgelegt wird.
Diese Großherzige Auslegung ist weder in den Handwerkskammern noch bei deutschen Behörden vielfach zu finden.

Eine reisegewerbliche Tätigkeit im vornerein als realitätsfremd zu betiteln, passt ganz in das Bild. Ich habe schon dutzende von Friseuren ins Reisegewerbe beraten und der Laden läuft. Ganz legal. Ganz im Reisegewerbe. Wer reisenden Frisören und anderen Handwerkern schon vor ihrer Gewerblichen Tätigkeit Lug und Trug unterstellt, hat seinen Platz in der Behörde falsch gewählt.

Der Hinweis auf betrügerische Kaffeefahrten entspricht dann ebenso einem relativ kurzen Horizont für eine gewerberechtliche Regelung.
Jedes Gesetz, egal welches kann missbraucht werden und trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass es nicht missbraucht, sondern genutzt wird.

Mit dem Wanderlager und einer Ankündigung eines Gewerbebetriebes kann man seine handwerkliche Tätigkeit im Reisegewerbe wunderbar bewerben. Wo ist das Problem ?

Die Novelle von 2004, war im übrigen nicht besonders effektiv, denn 90 % der arbeitsintensiven Berufen sind meisterpflichtig geblieben.

Aus dem Protokoll des Vermittlungsausschusses kann man ganz kar erkennen, das es hier eben nicht um Sicherheit und Ausbildung ging, sondern um Pfründe und Marktzutrittssperren.
Soviel zur freien Marktwirtschaft, die sich in Deutschland noch immer auf dem Niveau des Mittelalters, dem Ständedenken bewegt.



Gepostet am 13.11.2013 um 14:23 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
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