Forum-Gewerberecht

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Hallo Maya,

Wie du dich am ende entscheidest ist ganz allein deine Sache. Aber wie du siehst wird dir hier sehr engagiert eine Tätigkeit im "stehenden Gewerbe" empfohlen.

Warum man deswegen das Reisegewerbe schlecht redet, ist mir noch nicht ersichtlich. In jedem anderen europäischen Land würde man überhaupt nicht auf die Idee kommen, dass dieser Beruf einen Zwangseintrag in die Handwerksrolle, einen Meistertitel und eine Zwangsmitgliedsschaft bei der Handwerkskammer nach sich zieht.

Der Beruf des Frisörs ist wegen seiner hohen AUsbidungsleistung zum Meisterberuf eingestuft worden. Man hat 2004 einen Handwerksordnung so schnell gestrickt, dass man Hände ringend einen Grund gesucht hat, den Friseur noch irgendwie zu vermeistern. Eigentlich stand er schon auf der Abschussliste.

Im Reisegewerbe war der Beruf des Frsieurs auf Grund seines alten Berufsbildes (auch Zähneziehen, kleinere OPs) nicht ohne Befähgungsnachweis im Reisegewerbe erlaubt. - Und trotzdem möglich.

Die verstaubten Argumente gegen das Reisegewerbe, keine Werbung, keine Terminabsprache, keinen Salon sind erstens oberflächlich, nicht zutreffend und für dich gerade nicht hilfreich. All die angedeuteten Warnungen vor Ärger und massenhaften Behördenbriefen sind soweit zutreffend. Die Meisterpflicht wird mit Hilfe der Gewerbeämter, teils über Grundrechte hinweg, durchgesetzt. Aber es gibt auch Behörden, die das lockerer sehen. Oder Kammern die dir einen Ausnahmegenehmigung geben.

Doch da es sich hier vermutlich um einen nebenberufliche Selbstständigkeit geht, ist der Popanz um den Meister hier völlig unverhältnismäßig. Genau so etwas treibt die nebenberuflichen Existenzgründer auch in die totale Schwarzarbeit. Also keine Gewerbeanmeldung, keine Steuern, usw...

Attraktiv ist deswegen ein Reisegewerbe, weil es ohne den großen Befähigungsnachweis auskommt und von dir nur eine persönliche Zuverlässigkeit verlangt.

Aber die regeln des Reisegewerbes erscheinen am Anfang einwenig umständlich, sind am Ende jedoch gar nicht so aufwendig.


Mit einer korrekt ausgestellten RGW Karte, kannst du zB in Pflegeheime oder Altersheime gehen und dort um "Bestellungen auf Leistungen" aufsuchen.

Terminabsprachen und Werbung scheinen hier die großen Streitpunkte zu sein. Ich sage jedoch: Was nicht verboten ist, ist erlaubt und wer sich einwenig in die Kultur der Auftragsanbahnung des Reisegewerbes einarbeitet, bekommt auch zufrieden stellende Ergebnisse.


Werbung, Terminabsprachen und der Sallon im Reisegewerbe unterscheiden sich also von denen im "stehenden Gewerbe".


Beisepiel:

Aushang im Fahrstuhl des Altersheimes: (Ankündigung eines Gewerbebetriebes § 56)

Hallo ich bin Maya, die Friseurin im Reisegewerbe und suche am Dienstag, den ... und Mittwoch bei Ihnen im Altersheim um Bestellung auf Friseurdienstleistungen auf.

Ich habe weder Meisterbrief noch Gesellenbrief und freue mich darauf Ihnen trotzdem ein tolle Frisur zu verpassen.

In Absprache mit der Heimleitung nutze ich den Raum Xy und bin dort wie angekündigt am Di und MI ansprechbar.

Abgeschnittene Ohren, versaute Frisuren und verätzte Kopfhaut sind bei meiner Tätigkeit genauso unwahrscheinlich wie bei einem Gesellen oder Meister.



Besipiel 2:

Auf einer Wellnessmesse können reisegewerbetreibende Frsisöre ganz hervorragend ihre Arbeit anbieten oder um Bestellungen aufsuchen. Das hier eine Terminabsprache stattfindet ist überhaupt kein Problem:

Denn im Gesetz heißt es ja nicht "ohne vorhergehende Terminabsprache" sondern : ohne vorhergehende Bestellung".



Gepostet am 12.11.2013 um 09:35 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
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