Forum-Gewerberecht

» mobiler Friseur «

Hallo Maya

Manche Handwerkskammern zeigen sich hinsichtlich der Altersgrenze zur Ausnahmegenehmigung recht "flexibel", so dass man -vorausgesetzt entsprechende Fertigkeiten und Fachkenntnisse liegen vor-
mit 44 Jahren in deren Genuß kommen könnte.

Ein Friseurgewerbe in Reisegewerbe gibt es faktisch nicht und diese Annahme entbehrt jeder realen Grundlage. Viele verwechseln den "mobilen Friseur" mit handwerklichen Dienstleistungen, die außerhalb einer eigenen Betriebsstätte erbracht werden (z.B. bei der Kundin zuhause oder im Altersheim). Dennoch finden die Regelungen des stehenden Gewerbes Anwendung (= Meisterzwang).

Denn letztendlich geht der Dienstleistung [b]immer [/b]eine Bestellung mit Terminvereinbarung voraus (meine Schwägerin ist Friseurmeisterin und sie kann ein Lied von ihrer "mobilen Konkurrenz" singen....). Daher: Kein Reisegewerbe!!

Man sollte, wenn man sich selbständig macht, immer einen geraden Weg gehen....



Gepostet am 11.11.2013 um 14:57 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86295#post86295


Beitrags-Print by Breuer76