Forum-Gewerberecht

» Meldepflichtig??? «

Ja, Treffer!

Ich wollte die Tatsache (Aufgabe einer Teiltätigkeit nicht angezeigt) mal in einem GU-Verfahren auf der Negativseite mit heranziehen, habe aber grad noch mal vorher den Kommentar zu § 14 genau gelesen und hab es dann lieber gelassen.

Im Allgemeinen stört es ja nicht wirklich, aber bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, wo zwischendrin gerne mal Änderungen hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die Erlaubnis neu entstehen, ist das schon ärgerlich.

Mein Fall war im Bereich Versicherungsvermittlung angesiedelt, der glaube ich erst 2007 erlaubnispflichtig wurde. Mit § 34 f haben wir da ein neues Problem.

   
Kerstin



Gepostet am 11.11.2013 um 13:25 von:
Benutzer: Kewi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86289#post86289


Beitrags-Print by Breuer76