Forum-Gewerberecht

» Meldepflichtig??? «

Was mir noch nie aufgefallen ist: Wird eine von mehreren selbständigen Tätigkeiten aufgegeben, kann ich aus § 14 Abs.1 GewO nicht herauslesen, dass daraus eine Meldepflicht entstehen würde. Dies ist wohl nur so, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, eine neue Tätigkeit hinzu kommt (dann Ummeldung) oder sämtliche Tätigkeiten aufgegeben würden (dann Abmeldung). Ggfl. könnte ich jemanden, dem ich eine seiner Tätigkeiten gem. § 16 Abs.3 HwO untersagt habe, nicht dazu auffordern, diese Tätigkeit aus der gewerblichen Anmeldung herausnehmen zu lassen. Richtig, oder bin ich auf dem Holzweg  Kopfkratz   ??

Viele Grüße
Jürgen Rixinger



Gepostet am 11.11.2013 um 11:57 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86286#post86286


Beitrags-Print by Breuer76