Forum-Gewerberecht
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Hallo Herr Christiansen,
haben Sie die Auflagen (einsehbar, 18 Jahre) gegenüber dem Betreiber verfügt? Ggf. nach § 14 OBG. Hat sich die Bauordnung auch gerührt?
Gepostet am 18.10.2005 um 11:42 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=862#post862
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