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Geldspielgeräte im Bistrobereich einer Tankstelle

Bei dem geplanten Aufstellungsort von Geldspielgeräten in einem von dem übrigen Verkaufsraum einer Tankstell nicht durch bauliche und optische Maßnahmen abgetrennten Schankbereich handelt es sich nicht um einen Raum einer Schank- und Speisewirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sp



Gepostet am 05.11.2013 um 17:44 von:
Benutzer: immo2012
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