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Hallo, alle zusammen!

Zu diesem Thema kann ich aus dem OSL-Kreis berichten, dass wir hier eine Paintball-Anlage (Freigelände) haben, welche bislang auch geduldet wird. Soweit ich weiß, ist zum Thema "Verletzung der Menschenwürde" momentan eine Entscheidung beim EuGH in Straßburg anhängig, welche noch in diesem Jahr erwartet wird.
Wir haben deshalb dem Betreiber klar gemacht, dass er mit einer Schließungsverfügung rechnen muss, wenn das Urteil eine Missachtung von Grundrechten bei der Ausübung dieses "Sports" feststellt.

Wir haben uns bisher davon leiten lassen, dass zwar eine Grundrechtsverletzung (Menschenwürde) möglicherweise "im Raum steht", dem jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht i. S. v. Art. 2 GG der Spieler entgegensteht, da alle Teilnehmer freiwillig diesen "Sport" ausüben.

Es war uns deshalb wichtig, dass das Gelände von außen nicht einsehbar ist, alle Teilnehmer über 18 Jahre alt sind und die Veranstaltung "sportlichen Charakter" tragen sollte (d. h. z. B. keine militärische Tarnbekleidung etc.). Es wurde zunächst ein altes Industriegelände genutzt, was jedoch dann eher wie "Häuserkampf" aus alten Kriegsfilmen aussah. Der Betreiber hat deshalb mehrere "Hindernisse" aus Holz aufgestellt, was dann schon weniger martialisch aussieht.

Die Sache steht und fällt wohl mit der Entscheidung in Straßburg.



Gepostet am 18.10.2005 um 11:33 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
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