Forum-Gewerberecht

» mobiler Friseur «

Hallo,

die Tätigkeit als mobiler Friseur ist nur im Reisegewerbe ohne Meistertitel zulässig und das bedeutet:

-keinen Salon
-keine Werbung
-keine vorhergehenden Terminabsprachen

denn dann wären wir wieder im stehenden Gewebe, welches einen Meistertitel benötigt.

Zulässig wäre z.B. herumfahren, an der Haustüre klingeln und nachfragen, ob ein Haarschnitt gewünscht wird.

Den von Dir zitierten § 56 Abs. 1 Nr. 5 Gewerbeordnung gibt es übrigens nicht ([URL=http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html]siehe hier[/URL]). Außerdem regelt der § 56 Gewerbeordnung die Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind. Meintest Du vielleicht eine andere Vorschrift?

Grüße

SteBa



Gepostet am 04.11.2013 um 15:31 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86095#post86095


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