Forum-Gewerberecht

» mobiler Friseur «

Gesetze werden in diesem Land von Juristen für Juristen gemacht.
Damit die auch was verdienen, kannst du zu einem Juristen gehen, der dir für einiges Bares Dinge erzählt. So hilft man sich untereinander aus unter den Juristen. Das ging Jahrhunderte gut und tut es heute immer noch.

Also ich bin jetzt nicht ein Gewerbegott. Was ich aber sagen kann ist, dass die Reisegewerbekarte ihren Ursprung und Sinn und Zweck bei den tatsächlich Reisenden hat. Zum Beispiel Scherenschleifer. In der heutigen Zeit eher Handelsvertreter, also auch der klassische Staubsaugervertreter.

Die Personen haben die Eigenart, dass sie ohne vorherige Bestellung tätig werden. Es werden keine Termine gemacht, sie klingeln an der Haustür. Weiterhin in anderen Gefilden. Also über die Kreisgrenze hinaus. Daher auch der Begriff Reisegewerbe.

Also ein Salon ohne Meister eröffnen wird schwierig.

Theoretisch sieht das so aus: Man fährt durch die Gegend und klingelt an einer Haustür und fragt, ob man die Haare schneiden darf. So würde das mit dem mobilen Frisör in meinen Augen aussehen.

Ein Tipp noch. Es gibt den Bund unabhängiger Handwerker (BuH). Die freuen sich auch immer über Leidensgenossen.



Gepostet am 04.11.2013 um 14:08 von:
Benutzer: domar
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