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Hallo, die Aussage war nicht sehr freundlich ausgesprochen, und lautete nein man brauch zur ausübung ein Meistertitel.
Aber nach §56 Abs.1 Nr.5 der akuellen Gewerbeordnung nicht mehr, die Regelung und gesetzesgebung ist aber sehr undurchsichtig im Bezug auf das Friseurhandwerk, daher die unsicherheit....



Gepostet am 04.11.2013 um 13:44 von:
Benutzer: Maya
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