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Ist in Ordnung, andererseits bekommt ein Antragsteller genau gesagt, was erlaubt ist/wird und was nicht. Diese Auskunft wäre daher auch "öffentlich".

VG J. Simon



Gepostet am 01.11.2013 um 08:01 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86025#post86025


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