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» Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag «

Hallo Tim,

unter dem Blickwinkel des Hess.Feiertagsgesetzes würde ich eine Festsetzung nicht Kategorisch ausschließen wie mein Kollege LKKS.

Begründung: Wenn die Veranstaltung dem Charakter des Feiertages nicht zuwiderläuft und nach außen keine bemerkbaren Signale entstehen, dann habe ich kein Problem damit, eine Verkaufsausstellung mit weihnachtlichen Dekorationsartikeln in einem umbauten Raum zuzulassen. Das haben wir hier und da schon gemacht. Letztendlich machen ja die Blumenhändler und Gärtnereien an diesen Feiertagen mit ihren Ausstellungen nichts anderes, als verkaufen.

Deswegen kein kategorisches "Nein" in solch einem Fall nach dm HFG.
Du musst anhand eures FG selbst prüfen, was geht und was nicht.

VG J. Simon



Gepostet am 31.10.2013 um 12:13 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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