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» Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag «
Hessen ebenso.
Da auch bei einer Marktfestsetzung die feiertagsrechtlichen Grundregeln zu beachten sind (so bspw. geregelt in der Ziffer 3.2.3.2 der Muster MarktgewVwV) , käme mE ein Markt am Totensonntag, Karfreitag und Volkstrauertag nie in Betracht.
Gepostet am 31.10.2013 um 09:43 von:
Benutzer: LKKS
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