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» GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal «

Hallo zusammen,

was für ein unglaubliches Urteil.

Ich empfehle jedem es sich im Langtext durchzulesen.

Manche Passagen sind so, dass man diese auch 2 bis 3 x lesen muss oder wie sagte eben ein lieber Kollege zu mir mit dem ich das Urteil besprochen hatte
"siehst Du wir denken einfach viel zu kompliziert"


ist doch ganz einfach gem. OLG Brandenburg

PTB darf nur eine Zulassung für Geldspielgeräte erteilen, wenn die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde € 500,00 nicht übersteigt.


Und wenn dann tatsächlich jmd mehr gewinnen sollte, gibt es nur drei Möglichkeiten

1. der Spieler hat manipuliert

2. der Aufsteller hat manipuliert

3. das Geldspielgerät ist in seiner ordnungsgemäßen Funktion gestört und muss aus dem Verkehr gezogen werden


Dann bin ich mal auf die Umzugswagen vor den Spielhallen gespannt.

VG
Meike



Gepostet am 30.10.2013 um 15:39 von:
Benutzer: Meike
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