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Hallo,

meiner Meinung nach geht eine Verkaufsveranstaltung, was es ja wohl ist, am Totensonntag nicht. Zumindest in Ba.-Wü. soll mit Befreiungen nach dem Feiertagsgesetz generell restriktiv umgegangen werden.
Karfreitag und Totensonntag sind meines Erachtens besonders schützenswert, wie sich aus § 8 des Feiertagsgesetzes in Ba.-Wü. ableiten lässt.

Gruß
HBinder



Gepostet am 29.10.2013 um 17:12 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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