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Hallo liebe Kollegen,

Ein Unternehmer aus meinem Zuständigkeitsbereich plant für den 24.11.2013 (Totensonntag), wie er es deklariert - eine "vorweihnachtliche Verkaufsausstellung". Dort werden nach seinen Angaben "Künstler" aus der Region Ihre Dekorationsartikel feilbieten.
Die Veranstaltung findet in den privaten Räumen des Unternehmens statt, möglicherweise auch auf dem Gelände, allerdings für die Öffentlichkeit zugänglich.

Prinzipiell ist der Verkauf an einem Sonntag nur durch Marktfestsetzung möglich und hier wäre noch speziell der Totensonntag zu schützen, oder habe ich einen Denkfehler?

Wir sind übrigens im schönen Brandenburg.

Danke vorab!  großes Grinsen  



Gepostet am 29.10.2013 um 10:32 von:
Benutzer: Tim_M
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85955#post85955


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