Forum-Gewerberecht
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Hallo,
da es im Gesetz so schön "im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen" heißt, muss es nicht unbedingt ein Monat sein, es reicht u. U. auch ein 4-Wochen-Abstand.
Auch die Rechtsprechung spricht davon, dass ein "etwa einmonatiger" Mindestabstand ausreichend sei.
Wir akzeptieren auch einen Abstand von 4 Wochen, z. B. Festsetzung an jedem 3 Sonntag im Monat.
MfG
Thomas Pieck
Gepostet am 29.10.2013 um 08:05 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85951#post85951
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