Forum-Gewerberecht
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Hallo rosebud,
Deine und meine Ansichten zur Kriminalprävention werden sicherlich nie deckungsgleich werden.
Natürlich liegen mir Niederschriften von Verbandsversammlungen vor, in denen man dann lesen kann,
wie der Einsatz von Detekteien in Spielstätten geplant wird und ab wann man denn unter welchen Umständen die Behörden informiert.
Zitat aus einem Rundschreiben vom 22.10.2008
"Spielhallenstandorte mit besonders schwerwiegenden Verstößen (mehr als sieben Fun Games)
werden im Rahmen der Aktion "Roter Brief" an den AMA-Sicherheistbeauftragten
mit der Aufforderung weitergeleitet, diese einzeln zu überprüfen und erforderlichenfalls die Einleitung
von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren zu veranlassen."
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Da verfolgen Behördenmitarbeiter natürlich eine ganz andere Zielrichtung,
da vor dem Gesetz alle gleich sind und natürlich bereits ein einziges festgestelltes verbotenes Spielgerät ausreicht,
damit ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.
VG
Meike
Gepostet am 28.10.2013 um 05:19 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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