Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

nein, er hieß zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung nicht A.B.

Er hat das nur behauptet und nicht jede Behauptung ist richtig.

Aber ist es denn gewerberechtlich gesehen so wichtig, eine Verbindung zu dem früheren Gewerbe herzustellen? Ich würde die aktuelle Anzeige unter dem jetzt nachgewiesenen Namen vornehmen. Alles Andere wäre m.E. eine ausländerechtliche Problematik.

Und sollte die Person später mal einen Nachweis über die frühere Tätigkeit benötigen, wäre der andere Name doch ihr Problem. Die Gewerbebehörde nimmt die Anzeigen schließlich nur entgegen und muss weitestgehend auf die Angaben des Anzeigenden vertrauen.

Regina Runge



Gepostet am 25.10.2013 um 10:01 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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