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Gibt es denn in eurem Gewerberegister die Möglichkeit abweichende Personendaten zu erfassen?

Dann würde ich die Gewerbeanmeldung auf die neuen Daten berichtigen und als Vermerk die abweichenden Personendaten erfassen, damit man später nachvollziehen kann, dass die Person mal anders geheißen hat.

Ein Owi-Verfahren würde ich allerdings trotzdem einleiten, da er die damalige Gewerbeanzeige nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt hat.



Gepostet am 25.10.2013 um 08:59 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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