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Hallöchen,

ich habe hier auch zwei solcher Fälle.

Ein Syrer kommt nach Deutschland und hat keine Papiere mehr. Er will hier heiraten und um an die erforderlichen Papiere für das Standesamt zu kommen, gibt er vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab, dass er A. heißt und am xx.xx.xx geboren ist. Er hat dann durch die Heirat eine deutsche Personenstandsurkunde und entsprechende Ausweispapiere bekommen. Das war vor etwa 6 Jahren. Ein Gewerbebetrieb war auch angemeldet aber nach erfolgreicher Pleite wieder abgemeldet.

2012 spricht er hier vor und will ein neues Gewerbe anmelden. Wir ziehen die persönlichen Daten aus unserer Datenbank und siehe da, die will der Antragsteller nicht. Er hat jetzt einen neuen Namen und auch ein anderes Geburtsdatum.
Er hat auf einmal doch Unterlagen aus Syrien bei der Ausländerbehörde vorlegen können.
Das Problem liegt hier einfach auch zwischen der mangelnden Zusammenarbeit zwischen Standesamt (Stadt) und Ausländerbehörde (Landkreis). Der Landkreis hat relativ flott einen neuen Aufenthaltstitel mit den neuen Daten ausgestellt. Das Standesamt weigert sich (zu Recht) die Personendaten zu ändern. Irgendwas kann da ja nicht stimmen. Entweder hat er damals vor dem Notar eine falsche Versicherung abgegeben oder die jetzt aufgetauchten Papiere sind nicht ganz sauber.
Gewerberechtlich interessant ist noch, dass unter den alten Personendaten Mitteilungen an das GZR gegeben wurden.

Den zweiten Fall betrifft einen Jugoslawen. Da hat es wohl Unstimmigkeiten bei der Übernahme der Schreibweise des Namens aus dem Pass gegeben. Die deutsche Personenstandsurkunde (er hat hier auch geheiratet) weicht von seinem zurzeit gültigen Pass (Serbien) doch erheblich ab. Er heißt lt. Melderegister nun auch anders als sein Bruder.

Hoch lebe die deutsche Bürokratie. Wem kann man eigentlich noch glauben?

Christiane



Gepostet am 24.10.2013 um 09:35 von:
Benutzer: Christiane
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