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[QUOTE]Wie sowas möglich ist????[/QUOTE]

Nun, im Personenstandsrecht sind diese Staaten, in welchen man gegen entsprechende Vergütung alles und jedes beurkundet bekommt "Urkundenproblemstaaten".

Eine etwas ältere, aber deswegen nicht falsche Liste der betr
. Staaten gibts hier:

[URL]http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htm[/URL]

ganz aktuell jeweils beim Ausw. Amt.

Das eigene Standesamt hilft da ebenfalls ganz sicher mit, bei einer Überprüfung.

Und zur Überprüfung selbst:

Jede deutsche Behörde, welche Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente hat, kann diese durch die deutsche Auslandsvvertretung vertrauensanwaltlich überprüfen lassen.



Gepostet am 23.10.2013 um 21:23 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85847#post85847


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