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» Meldepflichtig??? «

Könnte aber auch ein echtes Dauerdelikt sein, denn er hat die falschen Angaben ja jahrelang aufrecht erhalten. Dann beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die rechtswidrige Tat abgestellt wurde.



Gepostet am 23.10.2013 um 16:14 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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