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Hallo Frau Runge,

ich denke nicht, dass ein gewerberechtlicher Owi-Tatbestand gegeben ist, weil er ja zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung auch so geheißen hat, so gemeldet war, und auch entsprechende Ausweispapiere hatte.



Gepostet am 23.10.2013 um 15:47 von:
Benutzer: stadtmädl
Der Original-Beitrag :
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