Forum-Gewerberecht

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Moin,

wenn es sich tatsächlich um ein und dieselbe Person handelt, sehe ich hier keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO. Ähnlich wie bei einer Namensänderung kann eine Gewerbeummeldung freiwillig erfolgen, was sicherlich auch Sinn macht, da mit der Ummeldung alle empfangsberechtigten Stellen von der Änderung informiert werden. Eine Pflicht zur Ummeldung sehe ich nicht.

Hat denn diese Person 15 Jahre lang unter falschen Personalien in Deutschland gelebt? Legal kann das ja wohl nicht gerade gewesen sein. Strafrechtliche Konsequenzen?

Wie geht denn z.B. die Ausländerbehörde, die Einwohnermeldebehörde und ggfs. auch das Standesamt mit der Angelegenheit um?

Sollte keine (freiwillige) Ummeldung erfolgen, würde ich die Daten im Gewerberegister berichtigen und dabei im Programm vermerken, unter welchen Personalien die Person vorher geführt wurde.

MfG - Ingo



Gepostet am 23.10.2013 um 14:47 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
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