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Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben hier einen aktuellen Fall einer Person, die seit 15 Jahren hier lebt und unter dessen bisherigen Namen ein Gewerbe gemeldet hat und auch tatsächlich führt. Jetzt, im Jahr 2013 legt er einen irakischen Reisepass vor, der ihn mit einem völlig anderem Namen und auch anderem Geburtsdatum ausweist. Der Pass wurde vom LKA untersucht und keine Anhaltspunkte auf eine (Ver-)Fälschung gefunden. Meine Frage nun: Ist das nun ein meldepflichtiger Vorgang nach § 14 GewO ? Kann ich diese Person nun zu einer Gewerbeummeldung auffordern und ggf. zwingen? Oder vielleicht eine Ab- und Anmeldung?



Gepostet am 23.10.2013 um 11:28 von:
Benutzer: stadtmädl
Der Original-Beitrag :
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