Forum-Gewerberecht
» Prüfberichte nachreichen? «
Nein, nein, nein,
nach § 16 mussten nur die § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 einen Bericht abgeben.
Das waren die, die Anteilsscheine verkauft haben und die die Bauvorhaben organisiert haben.
Gepostet am 22.10.2013 um 12:10 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85808#post85808
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