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 Kopfkratz  

Hmm, das verstehe ich jetzt nicht.

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgabe der Prüfberichte nach § 16 Abs. 1 MaBV waren doch nur die Immobilien- und Darlehensvermittler. Alle anderen mussten doch nach wie vor die Prüfberichte abgeben.

Warum sollten da die Finanzmakler ausgenommen gewesen sein?

Grüße

SteBa



Gepostet am 22.10.2013 um 11:43 von:
Benutzer: SteBa
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