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Aus meiner Sicht: Super erfasst!

Aber: Sofern nur "ein gewisses Körperteil massiert" wird, ist dies nach dem Willen der höher gestellten Beamten/Stellen/Politik doch kein anmeldepflichtiges Gewerbe (warum auch immer)........



Gepostet am 15.10.2013 um 15:08 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85680#post85680


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