Forum-Gewerberecht

» Massagegewerbe «

Bin neu hier, habe das Thema gelesen und möchte mich nur vergewissern, dass ich alles richtig verstanden habe:

Falls jemand ohne Ausbildung Wellnessmassagen (Gesicht, Füße) anbieten möchte ist das erlaubt, solange nur Gesunde behandelt werden, keine Heilversprechen u.ä. gegeben werden, keine Heilbehandlung durchgeführt werden usw. und dafür benötigt die Person eine Gewerbeanmeldung und es handelt sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit (freiberuflich wäre es bei einem ausgebildeten Masseur/Physiotherapeuten..). Korrekt?



Gepostet am 15.10.2013 um 13:15 von:
Benutzer: lottchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85677#post85677


Beitrags-Print by Breuer76