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» dauerfestgesetzter Jahrmarkt wie lange abgesagt «

ach richtig, das hatte ich eben vergessen zu erwähnen.
Eine Aussetzung in dem Sinne ist mir auch nicht bekannt. Habe auch nochmal gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob man bei einer Dauerfestsetzung einzelne Termine einfach aufheben kann... Hab auf die schnelle auch in der Kommentierung nichts gefunden. Wäre aber wahrscheinlich eher als Änderung der Festsetzung zu werten.

Wie gesagt, ich finde die vollständige Aufhebung der Festsetzung am sinnvollsten, da - so wie ich das verstehe - ja nicht einmal absehbar ist, wann evtl. wieder ein Markt stattfinden könnte. Ist glaube ich auch die sauberste Lösung.



Gepostet am 14.10.2013 um 11:31 von:
Benutzer: Impreza1982
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