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Guten Morgen    

Meine Vorgängerin hat 2011 zwei dauerfestgesetzte Jahrmärkte für die Jahre 2011 und 2012 nach §69b Abs. 3 GewO ausgesetzt.
Der Veranstalter (meine Kollegen vom Tourismus und Event der Stadt) hat uns 2013 mitgeteilt, dass die Jahrmärkte weiterhin nicht mehr stattfinden. Landesverband der Schausteller, Schaustellerverband Südwest, IHK haben der Aussetzung 2011und2012 zugestimmt.
Mittlerweile kümmert sich auch niemand mehr um diese Tradition. Unterlagen über die Dauerfestsetzung gibt es nicht mehr.

Wenn solch eine Dauerfestsetzung für zwei Jahre ausgesetzt wurde und zukünftig die Jahrmärkte nicht mehr stattfinden, braucht es dann weiterhin eine Aussetzung?

Hab im Gesetz nichts gefunden - Reicht die eine Aussetzung oder muss das formell jährlich wiederholt werden?

Danke für die Hilfe
Gruß tulpa  Danke    Danke    Danke  



Gepostet am 14.10.2013 um 10:18 von:
Benutzer: tulpa
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