Forum-Gewerberecht

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Guten Tag,

wenn Sie ein Zelt in der Fußgängerzone aufschlagen, um dort Ihre Leistungen anzubieten, handelt es sich um ein Reisegewerbe für das Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung benötigen.
Die Reisegewerbekarte benötigen Sie außerdem, wenn Sie an nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzte Märkten teilnehmen.
Bei einem Zelt in der Fußgängerzone ist außerdem noch eine Sondernutzungserlaubnis der betreffenden Stadt erforderlich, da Sie eine öffentliche Fläche dafür in Anspruch nehmen.
Dies gilt auch für die mobilen Eisverkäufer.

Nehmen jedoch Ihre Kunden Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen Termin mit Ihnen und Sie fahren dann zu Ihren Kunden nach Hause, dann handelt es sich nicht um ein Reisegewerbe, sondern um ein stehendes Gewerbe, wofür Sie eine Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung durchführen müssen.

Gehen Sie beiden Betätigungen nach, benötigen Sie sowohl eine Reisegewerbekarte als auch eine Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 14.10.2013 um 07:55 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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