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Hallo,

ich bin gerade auf ein Thema gestossen, dass mich brennend interessiert:

Veranstalter A (gewerblicher Veranstalter) hat als Auflage bei einem Markt eine bestimmte Anzahl an Ordnungspersonal zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu kennzeichnen. Außerdem müssen Rettungswege in bestimmten Breiten vorhanden sein.

Veranstalter B (Die Gemeinde selbst) organisiert ebenfalls wöchentlich einen Markt, hat aber keinerlei Ordnungspersonal (außer dem einen der morgens kassiert und dann verschwindet). Die Rettungswegbestimmungen werden hier ebenfalls nicht so umgesetzt.

Müßte die Gemeinde selbst nicht mindestens die gleichen Bedingungen einhalten, die sie auch von anderen fordert? Beide Märkte finden im Freien statt. Die Rettungswege / Fluchtwege beim dem gemeindlichen Markt sind kritischer einzustufen wegen der umliegenden Bebauung / eingeschränkter Zufahrtswege.



Gepostet am 07.10.2013 um 12:52 von:
Benutzer: Frostkater
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