Forum-Gewerberecht

» Aussetzung eines festgesetzten Marktes für ein Jahr «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

wenn der Veranstalter wechselt, würde ich die festsetzung auch aufheben, da für den neuen Veranstalter ja dann auch neu festgesetzt werden müßte.

Andernfalls würden wir das hier wohl, wie schon gesagt, unter den 69b Abs. 1 packen.

Regina Runge



Gepostet am 01.10.2013 um 11:33 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85389#post85389


Beitrags-Print by Breuer76